Beitragsordnung

Gültig ab 1. März 2017 aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 9. Februar 2017 gelten folgende Monatsbeiträge:

Erwachsener mit eingestalltem Pferd Erstmitglied 22,50
Erwachsener Erstmitglied 18,00
Erwachsener (wenn Erstmitglied erwachsen) Zweitmitglied 13,00
Jugendlicher mit eingestalltem Pferd Erstmitglied 19,00
Jugendlicher Erstmitglied 12,00
Jugendlicher (bei Geschwisterkindern) Zweitmitglied 9,50
Kinder (unter 10 Jahre) mit eingestalltem Pferd Erstmitglied 15,50
Kinder(unter 10 Jahre) Erstmitglied 9,00
Kinder (unter 10 Jahre) Zweitmitglied 6,00
Inaktives Mitglied 8,00
Familienbeitrag mit eingestalltem Pferd 34,00
Familienbeitrag 29,00

Mitgliedsbeiträge zum Download (Word)

Die Mitgliedsbeiträge sind gem. § 9 Ziff. 3 der Satzung halbjährlich jeweils im Januar und im Juli fällig und werden im Bankeinzugsverfahren erhoben (Kontonummer Reitverein Trier e.V., IBAN DE88 5855 0130 0000 1249 90, Sparkasse Trier)

Die Berechnung des Beitrags bei Vereinsbeitritt während des Halbjahres erfolgt anteilig. Der Familienbeitrag kann nur von Eltern mit ihren minderjährigen Kindern in Anspruch genommen werden. Studenten, Schüler, Auszubildende und Wehrpflichtige nach Vollendung des 18. Lebensjahres werden auf Antrag hinsichtlich des Beitrages den Jugendlichen gleichgestellt. Die Inanspruchnahme dieser Regelung bedarf regelmäßig eines entsprechenden Nachweises. Die Regelung kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.

Die Mitgliedschaft kann zum 30.06. und 31.12. schriftlich - auch gerne per eMail - wieder gekündigt werden.